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Sonstige Verkehrsteuern

Lotteriesteuer, Totalisatorensteuer, Spielbankabgabe

Zuständig für Angelegenheiten der Feuerschutzsteuer und der Versicherungssteuer ist das Bundeszentralamt für Steuern

Zuständig für Angelegenheiten der Rennwettsteuer und Lotteriesteuer ist das Finanzamt München.
Bitte beachten Sie die abweichende Telefonnummer im Kopf der nachfolgenden Tabelle!