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Wichtiger Hinweis zur Belegeinreichung
Falls Sie im Ausnahmefall noch Papierbelege einreichen, übersenden Sie diese bitte nicht im Original, sondern nur als Kopie. Alle eingereichten Papierbelege werden von der Steuerverwaltung rechtssicher gescannt und in der Regel anschließend vernichtet.
Falls Sie im Ausnahmefall noch Papierbelege einreichen, übersenden Sie diese bitte nicht im Original, sondern nur als Kopie. Alle eingereichten Papierbelege werden von der Steuerverwaltung rechtssicher gescannt und in der Regel anschließend vernichtet.
Grundsätzlich brauchen Sie keine Belege zu Ihrer Steuererklärung einzureichen. Beabsichtigen Sie dennoch Belege einzureichen, übermitteln Sie diese bitte vorzugsweise elektronisch zum Beispiel per ELSTER oder über die Schnittstellen anderer Softwareanbieter.
Zudem wird gebeten, auch Anträge, Einsprüche und Mitteilungen an die Steuerverwaltung möglichst nur noch per ELSTER (bzw. ERiC-Schnittstelle) zu übersenden, da der Absender über diesen Weg auch unmittelbar eine in Eingangsbestätigung erhält. Eine Übersendung über andere Portale oder Postfächer sowie in Papierform führt zu Mehraufwand in den Finanzämtern und kann daher die Bearbeitungsdauer verlängern.

